Die BGV A1 regelt die Pflichten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Darin ist in § 26 „Zahl und Ausbildung der Ersthelfer“ geregelt.
Und damit Ihr nicht alleine mit dem Thema „im Regen“ steht, sind wir an Euer Seite.
Sei es die Organisation, Ausbildung, Beschaffung von Material oder die regelmäßige Überprüfung von Erste-Hilfe-Kästen.
Wir beraten Euch gerne zum Thema „Erste-Hilfe“ im Betrieb.